Eine solide Unterstützung bei der Lösung Ihrer rechtlichen Probleme

Über uns

Unsere Kanzlei besteht aus Fachleuten, die über umfangreiche Berufserfahrung in verschiedenen Rechtsgebieten verfügen und die mit ihrem Fachwissen, Engagement und Enthusiasmus das Vertrauen vieler internationaler und nationaler Mandanten gewonnen haben. Wir vertreten sowohl juristische als auch natürliche Personen in Verfahren vor Gerichten, Verwaltungsbehörden und außergerichtlichen Verfahren. Unser Team spricht mehrere Weltsprachen und kann Ihnen die Möglichkeit bieten, Ihre Rechte im Ausland durch die Anwaltskanzleien, mit denen wir zusammenarbeiten, auszuüben.

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Einige unserer Erfolge

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Aufgehobene Einreise- und Aufenthaltsverbote für den Schengen-Raum
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Erfolgreich erlangte kroatische Staatsbürgerschaften für unsere Mandanten
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Erfolgreich durchgeführte Nachlassverfahren in Deutschland
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Erfolgreich gegründete und rechtlich vertretene Unternehmen
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Durchgesetzte Schadensersatzansprüche gegenüber Versicherungsgesellschaften

Tätigkeitsbereiche

Unser Standort

Belgrad

Dr Aleksandra Kostića br. 19
11000 Belgrad, Serbien

Häufig gestellte Fragen

Die Frage des Erwerbs der kroatischen Staatsbürgerschaft ist komplex und hängt nicht von einer einzelnen Tatsache oder einem einzelnen Gesetzesartikel ab.
Unsere Anwaltskanzlei verfolgt die Praxis, zur Prüfung der Voraussetzungen für den Erwerb der kroatischen Staatsbürgerschaft ein persönliches Beratungsgespräch zu organisieren, in dem gemeinsam mit dem Mandanten alle relevanten Umstände festgestellt werden, die für die Beurteilung der Anspruchsgrundlage von Bedeutung sind.

Unsere Anwaltskanzlei führt für Mandanten eine Überprüfung bestehender Einreise- und Aufenthaltsverbote durch, die von Mitgliedstaaten des Schengen-Raums verhängt wurden.
Nach Feststellung des Bestehens eines Verbots, des Staates, der das Verbot ausgesprochen hat, sowie der Dauer des Verbots, beschaffen wir die erforderliche Dokumentation im In- und Ausland, um die Aufhebung des Einreiseverbots zu erwirken.

Rechtsanwältin Dajana Dakić hat einen wesentlichen Teil ihres postgradualen Studiums in der Bundesrepublik Deutschland absolviert, wo sie ihre Kenntnisse der juristischen Fachsprache auf Deutsch perfektionierte. In der Folge hat sie ihre berufliche Tätigkeit gezielt auf dieses Rechtsgebiet ausgerichtet, wodurch eine effiziente und professionelle Kommunikation mit sämtlichen zuständigen Behörden im Verfahren zur Aufhebung von Einreiseverboten gewährleistet ist.

Ja, es ist möglich, als Erbe von Vermögen im Ausland festgestellt zu werden.
Unsere Anwaltskanzlei führt das vollständige Nachlassverfahren bis zur Erlangung des rechtskräftigen Erbscheins durch, beschafft sämtliche erforderlichen Unterlagen im In- und Ausland und vertritt Sie vor den zuständigen Behörden.

Ein persönliches Erscheinen des Mandanten im Ausland ist während des gesamten Verfahrens nicht erforderlich.

Ausländische Staatsangehörige können gemäß den geltenden gesetzlichen Vorschriften eine kombinierte Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis in der Republik Serbien erhalten – mit fachkundiger Unterstützung unserer Anwaltskanzlei.

Der Erhalt eines Visums bzw. einer Aufenthaltserlaubnis ist insbesondere möglich durch:

  1. Gründung eines Unternehmens in der Republik Serbien, oder

  2. Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses (Abschluss eines Arbeitsvertrages) bei einem Unternehmen in der Republik Serbien.

Beide Verfahren werden vollständig von unserer Anwaltskanzlei betreut. Für ausländische Mandanten beschaffen wir unter anderem Arbeitsverträge, Einladungsschreiben des Arbeitgebers, unterstützen bei der Anmietung von Wohnraum, übernehmen Beglaubigungen und Übersetzungen sämtlicher Unterlagen und reichen die entsprechenden Visums- und Aufenthaltserlaubnisanträge ein.

Durch die Beauftragung eines externen Rechtsanwalts auf Grundlage eines Vertretungsvertrages erhält Ihr Unternehmen eine kontinuierliche und fachkundige rechtliche Betreuung in sämtlichen Geschäftsbereichen – bei deutlich geringeren Kosten.

Das monatliche Anwaltshonorar stellt einen betrieblichen Aufwand dar und ist als solcher steuerlich absetzbar. Diese Form der rechtlichen Unterstützung ist nicht nur kosteneffizienter, sondern auch effektiver, da Sie professionelle Rechtsberatung sowohl im laufenden Geschäftsbetrieb als auch bei Bedarf vor Verwaltungsbehörden und sämtlichen Gerichten der Republik Serbien erhalten.

Im Falle der Beschäftigung eines festangestellten Juristen müssten neben dem Nettogehalt zusätzlich Sozialabgaben entrichtet werden, welche bei der Beauftragung eines externen Rechtsanwalts nicht anfallen.