Einreiseverbot in Deutschland

Unsere Kanzlei vertritt Mandanten
erfolgreich in Verfahren zur Aufhebung (Löschung) des Einreiseverbots in die
Bundesrepublik Deutschland und andere Schengen-Staaten. Der Schengen-Raum
besteht aus den Unterzeichnerstaaten des Schengen-Abkommens, das den freien
Personen- und Warenverkehr innerhalb der Unterzeichnerstaaten vorsieht. Heute
sind die Unterzeichnerstaaten des Schengen-Abkommens fast alle Länder der
Europäischen Union (außer Kroatien, Bulgarien, Rumänien und Zypern) sowie
Norwegen, Liechtenstein, Island und die Schweiz als Nicht-EU-Länder. 

Der häufigste Grund für ein Einreiseverbot
nach Deutschland ist die Überschreitung der zulässigen Aufenthaltsdauer (90
Tage touristischer Aufenthalt). Außerdem kommt es oft vor, dass unsere
Bürgerinnen und Bürger bei der „illegalen“ Arbeit erwischt werden. Dazu kommt,
dass Verurteilte neben einer Freiheitsstrafe auch aus Deutschland ausgewiesen
werden.

Wenn sich eine Person länger als erlaubt im Ausland aufhält und beschließt das Schengen-Land, in dem sie wohnt, zu verlassen, wird das Verbot beim Verlassen des Schengen-Raums am Grenzübergang verhängt und automatisch in das Einheitliche Schengener Informationssystem (sog „SIS“). Der Zeitraum, für den ihm die Sperre auferlegt wird, hängt davon ab, wie weit er die erlaubte Aufenthaltsdauer im Ausland überschritten hat, ob er „illegal“ im Ausland gearbeitet oder eine andere Straftat begangen hat.

Unabhängig vom Grund für die Verhängung
des Verbots gibt es jedoch gesetzliche Voraussetzungen, wann es aufgehoben,
verkürzt oder räumlich begrenzt werden kann. Damit ist eine Streichung des
Verbots für andere Schengen-Staaten möglich, während es für die Bundesrepublik
Deutschland weiterhin gilt.

Wenn Sie also ein ähnliches Problem haben, empfehlen wir Ihnen, sich an unsere Rechtsanwaltskanzlei zu wenden. Wir werden Ihr Problem anhören und Sie über Ihre Rechte aufklären. Wenn wir dies für begründet halten, vertreten wir Sie vor den zuständigen Behörden der Bundesrepublik Deutschland, mit denen wir eine erfolgreiche Zusammenarbeit aufgebaut haben.