Falls Sie in Serbien einen Autounfall hatten, helfen wir Ihnen, den Ihnen entstandenen Schaden geltend zu machen. Dieser Schaden kann materiell (am Fahrzeug) oder immateriell (Schmerzen und Angst) sein. Das Verfahren kann außergerichtlich erfolgen, wenn eine Einigung mit der Versicherung erzielt wird, oder gerichtlich, falls die angebotene Entschädigung zu gering ist.
Rechtsanwalt Miloš Živković war lange bei einer der größten Versicherungen Serbiens tätig und weiß genau, worauf es ankommt, welche Ansprüche berechtigt sind und welche nicht.
Es ist sehr wichtig, Ihren Fall einem zuverlässigen Anwalt anzuvertrauen und nicht einer der vielen Agenturen in Serbien, deren Ziel es ist, das Verfahren so schnell wie möglich abzuschließen, ohne die Interessen ihrer Mandanten zu berücksichtigen. Daher fällt die Entschädigung oft um ein Vielfaches geringer aus.
Dasselbe gilt, wenn Sie im Ausland einen Verkehrsunfall hatten. Wir helfen Ihnen, Ihr Recht auf Schadensersatz mit minimalem Aufwand und ohne Ausreise aus dem Land geltend zu machen.
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Unsere Rechtanwaltskanzlei reicht seit vielen Jahren Anträge auf Aufhebung von Einreiseverboten in den Schengen-Raum ein. Unabhängig davon, ob Ihr Einreiseverbot bereits abgelaufen ist oder nicht, beraten wir Sie zuverlässig zum Ablauf des Verfahrens und dessen voraussichtlicher Dauer.
Sie können uns alle Unterlagen zusenden. Es ist nicht notwendig, nach Belgrad zu kommen, wenn Sie dazu nicht in der Lage sind.
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Ausländer können in der Republik Serbien in folgenden Rechtsformen Handelsgewerbe betreiben: Unternehmer, GmbH, AG, KG oder OHG. Es ist auch möglich, die Zweigniederlassung zu gründen.
Die häufigste Rechtsform für ausländische Staatsbürger, die in Serbien ein Unternehmen gründen, ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Dies liegt daran, dass das Stammkapital der GmbH in Serbien muß mindestens 100 RSD (weniger als EUR 1,00- ) betragen.
Unsere Kanzlei bietet Ihnen umfassende Rechtsberatung im gesamten Gründungsprozess. Das bedeutet, dass wir die für die Anmeldung notwendigen Dokumente beschaffen. Also, die Aufsetzung des Gesellschaftsvertrags, die Eröffnung eines Bankkontos, Beantragung einer sog. kombinierten Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis in Serbien für die Gesellschafter ist unsere Sorge.
Wenn Sie Arbeitskräfte aus dem Ausland einstellen möchten, können wir Sie auch bei der Beantragung von Arbeitsgenehmigungen vertreten.
Wir bieten Ihnen umfassende Dienstleistungen für Ihr gesamtes Unternehmen oder Gesellschaft unabhängig von Ihrer Bereiche. Rechtsanwältin Dajana Dakić leitet das für den deutschsprachigen Raum zuständige Rechtsteam. Die Kommunikation erfolgt daher direkt auf Deutsch, ohne Dolmetscher. Wir beraten heraus Unternehmen, Gesellschafter und Investoren rund um die Themen Vertragsrecht, Gesellschaftsrecht, Unternehmenstransaktionen (M&A) und Umwandlungen/Umstrukturierungen, handelsrechtlichen Streitigkeiten, usw.
Aufgrund unserer Qualifikation können wir unsere Mandanten umfassend steuerrechtlich beraten und, sofern erforderlich, gegenüber den Finanzbehörden und vor den Gerichten vertreten.
Wir unterstützen junge Startups und setzen alles daran, in Serbien erfolgreich tätig zu sein.
Sollte Ihre Tätigkeit eine Sondergenehmigung der zuständigen Behörde erfordern, werden wir uns bemühen, diese schnellstmöglich zu erhalten.
Unsere Anwaltskanzlei arbeitet auch mit Wirtschaftsprüfungsgesellschaften zusammen, sodass wir die Geschäfte unserer Mandanten problemlos mit zuverlässigen und renommierten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften verbinden können.
Außerdem, wenn Sie ein sogenanntes virtuelles Büro und virtuelle Adresse in Serbien benötigen, steht Ihnen dieser Service ebenfalls bei uns zur Verfügung.
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Uns ist bekannt, dass viele Menschen in Serbien ihren Anspruch auf eine Rente in Deutschland geltend machen. Auch der umgekehrte Fall kommt häufig vor, dass Menschen mit Wohnsitz in Deutschland ihren Rentenanspruch teilweise oder vollständig in Serbien in Anspruch nehmen.
Daher bietet Ihnen unsere Kanzlei umfassende Rechtsberatung bei der Geltendmachung dieses Anspruchs, unabhängig von der Art der Rente.
Unser Service umfasst alle notwendigen Schritte und die Beschaffung aller erforderlichen Unterlagen, damit Sie Ihren Anspruch schnellstmöglich geltend machen können.
Unsere Kanzlei bietet außerdem umfassende Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Überweisung von Rentenzahlungen, Krankenversicherungen und der Abmeldung des Wohnsitzes aus dem Ausland nach Serbien an.
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Unsere Kanzlei vertritt Mandanten in Erbschaftsverfahren in Deutschland und anderen deutschsprachigen Ländern. Die Vertretung umfasst die Erstellung aller erforderlichen Unterlagen in Serbien und im Ausland, die Beantragung von Eintragungen in den Personenstandsregistern, die Kommunikation mit den zuständigen Behörden sowie die Durchführung des gesamten Eigentumsübertragungsverfahrens.
Zusätzlich zu den oben genannten Dienstleistungen vertreten wir deutschsprachige Mandanten in Nachlassverfahren in Serbien, Montenegro und Bosnien und Herzegowina.
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Begutachtung und Bewertung von Sachschäden am Fahrzeug
Beschaffung der erforderlichen Unterlagen bei den zuständigen Polizeibehörden
Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegenüber Versicherungsgesellschaften in maximaler Höhe
Erfolgshonorar (Vergütung auf Erfolgsbasis)
Einvernehmliche Scheidung
Scheidung auf Klageweg
Ehevertrag und Vermögensaufteilung
Sorgerecht für Kinder
Unterhalt
Abschluss eines Arbeitsvertrages mit einem Unternehmen in der Republik Serbien
Einladungsschreiben eines Arbeitgebers aus der Republik Serbien
Beglaubigung und Übersetzung der erforderlichen ausländischen Dokumente ins Serbische
Eröffnung eines Bankkontos in der Republik Serbien
Kombinierte Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis
Einreichung des Visumantrags
Feststellung des Bestehens eines Einreiseverbots
Ermittlung der zuständigen Behörde, die das Verbot verhängt hat
Feststellung der Dauer des Einreiseverbots
Beschaffung der erforderlichen Unterlagen zur Aufhebung des Verbots
Einreichung von Anträgen auf Aufhebung des Einreiseverbots bzw. Erteilung einer Besuchserlaubnis
Prüfung der Anspruchsgrundlagen
Beschaffung von Unterlagen in Kroatien
Beschaffung von Unterlagen in Serbien
Abstimmung und Eintragung sämtlicher relevanter Tatsachen in die Personenstandsregister in Kroatien
Beglaubigung und Übersetzung der Dokumentation
Erstellung des Lebenslaufs
Terminvereinbarung bei der zuständigen Auslandsvertretung
Gründung von Gesellschaften
Handels- und Wirtschaftsverträge
Liquidation und Insolvenz
Vertretung vor Gerichten und Verwaltungsbehörden
Handelsregister (APR)
Assessment of material damage to the vehicle
Collecting necessary documentation from the Ministry of the Interior
Recovering damages from insurance companies in maximum possible amounts
Percentage-based fee arrangements
Divorce by mutual agreement
Contested divorce proceedings
Prenuptial agreements and division of property
Child custody
Child support
Employment contract with a company registered in Serbia
Invitation letter from a Serbian employer
Certification and translation of required foreign documents into Serbian
Opening a bank account in the Republic of Serbia
Unified work and residence permit
Filing visa applications
Determining whether a ban exists
Identifying the authority that issued the ban
Establishing the duration of the ban
Collecting documentation required for lifting the ban
Submitting requests for lifting the ban / granting permission to enter
Assessment of eligibility
Collecting documentation in Croatia
Collecting documentation in Serbia
Harmonization and registration of all relevant data in Croatian civil registries
Certification and translation of documents
Drafting personal statements/biographical summaries
Scheduling embassy appointments
Formation of companies
Commercial contracts
Liquidation and bankruptcy
Representation before courts and administrative authorities
Registration before the Serbian Business Registers Agency (APR)